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Vier von zehn Pensionierten mussten 2022 Abzüge hinnehmen

Vier von zehn Pensionierten mussten 2022 Abzüge hinnehmen

Vier von zehn Pensionierten mussten 2022 Abzüge hinnehmen

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Aufgrund zu hoher Einkünfte aus Arbeit oder privater Altersvorsorge mussten zahlreiche ältere Menschen auf Teile ihrer staatlichen Rentenzuschläge verzichten. Foto: Adobe Stock

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Künftig sollen geänderte Regeln dafür sorgen, dass weniger Rentnerinnen und Rentner Abzüge bei ihren Renten ausgesetzt sind.

Von zehn Rentnerinnen und Rentnern musste im vergangenen Jahr mehr als jede vierte Person Abschläge bei der staatlichen Rente hinnehmen. Grund hierfür waren zu hohe Nebeneinkünfte, beispielsweise aus einem Beschäftigungsverhältnis oder dank Einnahmen durch eine private Altersvorsorge.

Somit erhielten Ende 2022 41,8 Prozent der in Rente befindlichen Menschen keinen oder nur einen eingeschränkten Aufschlag auf die Grundrente. Das geht aus Zahlen der Dänischen Statistikbehörde hervor, die Sampension analysiert hat.

„Das sind ziemlich viele. Und das auch im Verhältnis dazu, dass wir mehr und mehr Pensionierte sehen – insbesondere unter den jüngeren Jahrgängen – die etwas größere Einnahmen haben. Entweder weil es ihnen gelungen ist, vorzusorgen, oder weil sie einer Betätigung nachgehen, die ihnen ein Einkommen sichert und sich damit auf ihre Rentenzahlungen auswirkt“, sagt Anne-Louise Lindkvist, die Chefin für Markt- und Kundenberatung bei Sampension ist.

65-69-Jährige besonders betroffen

Vornehmlich jüngere Pensionierte müssen Abzüge bei ihrer Rente hinnehmen.

2022 bezogen 50,4 Prozent aller Pensionierten in der Altersgruppe zwischen 65-69 Jahren keinen oder nur einen reduzierten Aufschlag zur Grundrente. Diese Gruppe macht den größten Anteil unter allen Pensionierten aus.

Im Dezember 2022 gab es nach Angaben der Dänischen Statistikbehörde etwas mehr als eine Million Rentnerinnen und Rentner in Dänemark.

Gegenwärtig können Menschen abhängig von ihrem Geburtsjahr mit einem Alter zwischen 65 und 68 Jahren in Rente gehen. Alle Rentnerinnen und Rentner erhalten einen Grundbetrag. Darüber hinaus kann man einen Rentenzuschlag erhalten, dieser hängt jedoch von den übrigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab.

Bislang wurden Einkünfte gegengerechnet

Bislang wurde der Rentenzuschlag reduziert oder fiel ganz weg, wenn entweder die in Rente befindliche Person selbst oder eine Person, die mit ihr zusammenlebt, zu hohe Einkünfte durch eigene Renten- oder Lohnzahlungen erhielt.

Seit 1. Januar werden die Arbeitseinnahmen der Ehe- oder Lebenspartnerin oder des Ehe- oder Lebenspartners jedoch nicht mehr in die Berechnung des Aufschlags zur Grundrente einbezogen.

Änderungen kommen Tausenden zugute

Dies hat künftig große Auswirkungen auf Tausende Betroffene.

„Es ist ja ein vergleichsweise großer Nachteil für die betreffende in Rente befindliche Person und auch für Paare, die über kein gemeinsames finanzielles Budget verfügen, wenn ihre Einkommensverhältnisse dennoch zusammengelegt werden, weil der Rentenzuschlag nicht nur von den eigenen Einnahmen, sondern auch von denen der Ehe- oder Lebenspartnerin oder des Ehe- oder Lebenspartners abhängig ist. Deshalb werden wir eine Steigerung in den finanziellen Verhältnissen jeder einzelnen in Rente befindlichen Person und deren eventuellen Partnerin oder Partner sehen. Ein wachsender Überschuss hat große Bedeutung für Pensionierte“, sagt Anne-Louise Lindkvist.

Hoffnung auf längere Lebensarbeitszeit

Die Regierung ist ebenfalls dabei, die Regeln zu ändern, bei denen Pensionierte Abzüge aufgrund eigener Lohneinkünfte hinnehmen müssen. Stattdessen sollen Rentnerinnen und Rentner künftig davon profitieren, länger auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu sein. Die Regierung rechnet damit, dass 50.000 Personen in den Genuss der Änderungen kommen werden.

Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gelten.

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