Historisch

Verfahren gegen Inger Støjberg: So war der erste Verhandlunsgtag

Verfahren gegen Inger Støjberg: So war der erste Verhandlunsgtag

Verfahren gegen Støjberg: So war der erste Verhandlunstag

Kopenhagen
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Inger Støjberg kommt beim Reichsgericht an. Foto: Martin Sylvest / Ritzau Scanpix

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Das Reichgericht soll in den kommenden drei Monaten untersuchen, ob die ehemalige Ausländerministerin bei  der Trennung von Asylpaaren widerrechtlich gehandelt hat.

Es war ein historischer Moment, als die ehemalige Integrations- und Ausländerministerin Inger Støjberg (Parteilos) am Donnerstag um 9 Uhr das Eigtved Pakhus betrat.

Das Gebäude wird normalerweise vom Außenministerium genutzt; während der Corona-Krise wurden die regelmäßigen Pressekonferenzen dort abgehalten. Doch für die kommenden drei Monaten ist ein Raum des ehemaligen Speichers zum Saal des Reichsgerichts umfunktioniert worden.

Es ist erst das sechste Mal seit Einführung des Grundgesetzes im Jahr 1849, dass eine Ministerin oder ein Minister vor ein Reichsgericht gestellt wird.

An 36 Verhandlungstagen soll das Gericht untersuchen, ob Støjberg das Gesetz übertreten hat, als sie die Trennung von Asylpaaren, bei denen der eine Partner minderjährig war, anordnete. Dabei wird entscheidend sein, ob das Gericht es als erwiesen ansieht, dass Støjbergs Anordnung ausnahmslos gelten sollte, oder ob vorgesehen war, dass Einzelfallbewertung stattfinden sollte. Nur letzteres ist legal.

Der erste Verhandlungstag

Der erste Tag des Prozesses gegen Inger Støjberg bot, wie die Protagonistin selbst sagte, eine Wiederholung von Beweisen, die sie bereits gehört hatte. Und sie hörte nichts, was ihre Ansicht über ihre Unschuld änderte.

„Ich weiß genau, was ich gesagt und was ich getan habe. Deshalb streben wir einen Freispruch an“, sagte sie. „Heute wurde nichts Neues veröffentlicht.“

Einer der beiden Staatsanwälte, Jon Lauritzen, stellte den Fall aus der Sicht der Staatsanwaltschaft dar. Inger Støjberg selbst wird erst am fünften Verhandlungstag, der am 13. September stattfindet, vernommen.

Støjberg stellte fest, dass das Gerichtsverfahren die Möglichkeiten ihres Engagements im Parlament einschränkt. „An den Tagen, an denen ich hier auf der Bank sitze, kann ich keine parlamentarische Arbeit leisten. So ist das nun mal. Die Welt wird nicht stillstehen, weil ich im Reichsgericht sitze. Meine Welt tut es auch nicht. Aber es nimmt viel Platz in Anspruch“, sagte sie am Ende des ersten Verhandlungstages.

Kommission

Eine Kommission hatte den Fall bereits durchleuchtet. Sie ist in ihrem Bericht vom 15. Dezember 2020 zu dem Ergebnis gekommen, die ausnahmslose Trennung sei von Støjberg so gewollt gewesen, und sie habe daran festgehalten, obwohl sie gewarnt wurde, dass dies rechtswidrig sei.

„Die Kommission sieht keine Grundlage, zu schließen, dass Inger Støjberg direkt eine dienstliche Anordnung erteilt hat, die Beamten des Ministeriums sollten eine widerrechtliche Verwaltungspraxis einleiten. Die Beamten des Ministerialamtes (departementet) haben jedoch in Übereinstimmung mit Inger Støjbergs ausdrücklichem Wunsch gehandelt, und der Ausländerbehörde eine ausnahmslose Anordnung erteilt“, so die Schlussfolgerung der Kommission.

Ein Anwaltsbüro hat im Auftrag des Folketings den Bericht bewertet und kam zu dem Ergebnis, die Anschuldigungen seien schwerwiegend genug, um ein Reichsgerichtsverfahren einzuleiten.

Am 2. Februar dieses Jahres hatte eine breite Mehrheit des Folketings beschlossen, das Reichsgerichtsverfahren gegen Støjberg einzuleiten.

Anwälte setzen auf Freispruch

Trotz der eindeutigen Schlussfolgerung der Anordnungskommission setzen Støjberg und ihre beiden Anwälte, René Offersen und Nicolai Mallet, auf einen Freispruch, denn ein Gericht werde die Beweismittel anders bewerten, so die Verteidigung.

„Dies ist ein Strafverfahren, in dem das Gericht sicherstellen muss, dass das Ergebnis korrekt ist. Wir sind in den vielen Akten auf wenig Indizien gestoßen, dass Inger Støjberg befohlen haben soll, etwas illegal zu handeln“, meint Mallet.

Er weist darauf hin, dass Støjberg, im Gegensatz zur Kommissionsuntersuchung, ja nun eine Verteidigung hat.

„Ein anderer wesentlicher Unterschied ist, dass wir nun die Möglichkeit haben, die Zeugen zu befragen. In der Kommission war es eine sehr einseitige Affäre. Ich erwarte jedoch nicht, dass irgendwer irgendwelche Kaninchen aus dem Hut zaubern wird“, so Støjbergs Anwalt.

Støjberg optimistisch

Die Hauptperson selbst zeigt sich optimistisch.

„Ich weiß, was ich gesagt habe und ich weiß, was ich getan habe. Daher bin ich sehr zuversichtlich“, sagte Støjberg unmittelbar vor Beginn der Verhandlung.

Der letzte Verhandlungstag ist der 30. November. Das Urteil wird vor Weihnachten erwartet. Wird Støjberg schuldig gesprochen, drohen ihr bis zu zwei Jahre Haft.

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